Vertrauliche Ermittlungen – Sparen Sie nicht an der falschen Stelle!
Professionelle Detektivarbeit hat wie alles Gute im Leben ihren Preis. Die Aufklärung Ihres persönlichen Falls hängt fast immer von der Wahl des passenden Privatermittlers oder Wirtschaftsdetektivs ab. Im Gegensatz zu eher hemdsärmelig auftretenden Detektiven, die ohne Erfahrung und Fachwissen zu Werke gehen, arbeiten die geschulten Privatermittler und Wirtschaftsdetektive aus dem Hause LB Detektei professionell, extrem diskret, juristisch einwandfrei und mit dem nötigen, fundierten Hintergrundwissen.
Leider hat der Detektivberuf relativ niedrige Einstiegshürden, die es fachfremden „Quereinsteigern“ ermöglicht, ohne eine solide Grundausbildung tätig zu werden. Mit Billigtarifen ködern diese Ermittler die Mandanten, die eigentlich mit einer professionellen Ermittlung rechnen. Im Endeffekt zahlen Sie als Kunde bei solchen Angeboten allerdings drauf. Wenn die observierte Zielperson die Beschattung bemerkt und daraufhin das Fehlverhalten abstellt, haben Sie als Auftraggeber meist keine Chance mehr, an stichhaltige Beweismittel zu gelangen.
Zudem müssen Sie als Mandant bei einer solchen Blamage gegenüber der Zielperson mit persönlichen Konsequenzen rechnen. Meist ist Ihre eigene Reputation damit erheblich in Gefahr, wenn nicht gar Gefahr für Ihr leibliches Wohl besteht. Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie sich gleich an die LB Detektei für Reutlingen* wenden.
LB Detektei – angemessene Kosten für optimale, professionelle Leistungen
Nach Ihrer kostenfreien, ausführlichen Beratung und der Klärung Ihrer individuellen Falllage unterbreitet Ihnen die LB Detektei gerne ein Ihren individuellen Ansprüchen angepasstes Lösungsangebot. Dabei werden auch die bei Ihrer Sachlage zu erwartenden Kosten kalkuliert. Allerdings können die Privatermittler und Wirtschaftsdetektive der LB Detektei natürlich keinen Festpreis angeben, da diese Vorgehensweise völlig unseriös wäre.
Da die Ermittlungsdauer von vielen Faktoren abhängt, können die Privatermittler und Wirtschaftsdetektive, die von der LB Detektive am Einsatzort Reutlingen* mit der Klärung Ihres Falls beauftragt werden, im Vorfeld nur eine ungefähre Einschätzung des Kostenrahmens abgeben. Die endgültigen Kosten für Ermittlungen in Ihrem Fall ergeben sich erst aus den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden der Detektive.
Vereinfachte Abrechnungsmodalitäten ohne Zusatzkosten – Stand 2015
Die für Ihren Fall besprochenen Leistungen und die absehbaren Kosten werden gemäß § 611 ff BGB in einem offiziellen Dienstvertrag festgehalten und detailliert aufgelistet. Die Abrechnung erfolgt über vereinfachte Honorarmodelle, die Ihnen als Mandant Kostentransparenz garantieren. Sie zahlen nur für tatsächlich erbrachte Arbeitsstunden faire Stundensätze, die keinen Raum für versteckte Kosten bieten.
Die Stundensätze der LB Detektei liegen je nach Art und Umfang der gewünschten Ermittlungen ab 59,– bis 99,– Euro inkl. MwSt. Die Abrechnung erfolgt unabhängig vom Einsatzort ohne zusätzliche Reisekosten für die An- und Abfahrt zum Einsatzort und ohne Zuschläge für Wochenend- oder Nachtarbeit. Ebenfalls inkludiert sind die Kosten für schriftliche, lückenlose Einsatzberichte, digitale Beweismittel und die eventuell notwendige Zeugenaussage der eingesetzten Privatermittler und Wirtschaftsdetektive bei der Polizei.
Die tatsächlich erbrachten Arbeitsstunden der Wirtschaftsdetektive und Privatermittler für Reutlingen* können von der LB Detektei in einer neutralen Rechnungsstellung abgerechnet werden, um Ihnen als Mandant absolute Diskretion zu gewährleisten.
Faire Zahlungsmodalitäten auch für Neukunden der LB Detektei für Reutlingen*
Die LB Detektei erwartet von einem Neukunden lediglich eine bonitätsabhängige Anzahlung auf die kalkulierten Kosten in Höhe von 25 bis 50 %. Akzeptiert werden Zahlungen mittels Überweisung, Barzahlung, Kreditkarte Mastercard, Visa individuelle Vereinbarungen zu den Zahlungskonditionen können im Einzelfall mit der LB Detektei getroffen werden.
Rechnungen der LB Detektei – Voraussetzungen für eine Erstattungsfähigkeit
Die Kosten für detektivische Ermittlungen können Sie sich je nach Lage des Einzelfalls zurückfordern Firmenkunden können im Rahmen der Unternehmenskosten auch die Rechnungen der LB Detektei geltend machen. Privatkunden hingegen müssen auf die Entscheidung des Gerichts hoffen. Grundsätzlich gilt der Grundsatz der Erstattungsfähigkeit aber für alle Mandanten der LB Detektei für Reutlingen*, sofern bestimmte Vorzeichen gegeben sind. Auch außergerichtlich können die Kosten geltend gemacht werden. Wie es mit der Erstattungsfähigkeit in Ihrem individuellen Fall aussieht, sollten Sie mit Ihrem Rechtsbeistand besprechen.
Grundvoraussetzungen für die Erstattungsfähigkeit der Ermittlungskosten
Für eine mögliche Kostenerstattung müssen Sie, rechtlich gesehen, exakte Abrechnungen, einen offiziellen Dienstvertrag mit der LB Detektei und detaillierte Ermittlungsberichte vorlegen, um Ihren Anspruch belegen zu können. Zum Zeitpunkt Ihrer Auftragsvergabe an die LB Detektei müssen Sie als Auftraggeber zudem einen konkreten Verdacht nachweisen können (vgl. Hessen Az. 8K3370/88). Um Ihren Verdacht zu untermauern und für einen positiven Prozessausgang für Sie zu erreichen, muss die professionelle Beweisbeschaffung die einzige und einfachste Möglichkeit darstellen. (vgl. OLG München AZ 11 W 1592/93). Zudem stellte das OLG Schleswig mit Urteil AZ 15 WF 218/91 fest, dass für eine Erstattungsfähigkeit nachgewiesen werden muss, dass die Ermittlungen der Detektive notwendig und verhältnismäßig für die Lösung des Falls waren.